Index- oder Staffelmietvertrag?
Reklamiere unterstützt derzeit Anfangsmietzins-Verträge (übliche unbefristete Mietverträge). Bei Index- und Staffelmietverträgen funktioniert die Mietzinsanpassung anders — sie folgt entweder dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) oder einem im Vertrag vereinbarten Stufenplan. Eine Anpassung über den Referenzzinssatz nach Art. 270a OR ist bei diesen Vertragsarten nicht der vorgesehene Weg.
So erkennen Sie Ihren Vertragstyp
Schauen Sie in Ihren Mietvertrag (typischerweise auf Seite 2-3 oder in einem separaten Anhang). Suchen Sie nach folgenden Begriffen:
- „Indexmiete" / „Indexklausel" / „Indexierung des Mietzinses" / „Anpassung gemäss Landesindex" → Sie haben einen Indexmietvertrag.
- „Staffelmietvertrag" / „gestaffelte Mietzinserhöhungen" / „Staffelung" oder vorab vereinbarte Mietzinsstufen mit konkreten Daten → Sie haben einen Staffelmietvertrag.
- Keiner dieser Begriffe vorhanden, der Mietzins ist als fester Betrag genannt ohne Anpassungsmechanismus → Sie haben höchstwahrscheinlich einen Anfangsmietzins-Vertrag.
Anfangsmietzins-Vertrag gefunden?
Wenn Sie keine Index- oder Staffelklausel finden, kehren Sie zur Berechnung zurück:
Index- oder Staffelvertrag (oder unsicher)?
Reklamiere unterstützt diese Vertragstypen aktuell noch nicht. Bei Index- und Staffelmietverträgen lohnt sich eine direkte Beratung:
- Schlichtungsbehörde Ihres Bezirks — kostenlos, neutral, gesetzlich vorgesehene Anlaufstelle für Mietfragen.
- mietrecht.ch — umfassende Informationen zu beiden Vertragstypen.
Reklamiere arbeitet daran, Index- und Staffelmietverträge in einer späteren Version zu unterstützen.