Index- oder Staffelmietvertrag?

Reklamiere unterstützt derzeit Anfangsmietzins-Verträge (übliche unbefristete Mietverträge). Bei Index- und Staffelmietverträgen funktioniert die Mietzinsanpassung anders — sie folgt entweder dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) oder einem im Vertrag vereinbarten Stufenplan. Eine Anpassung über den Referenzzinssatz nach Art. 270a OR ist bei diesen Vertragsarten nicht der vorgesehene Weg.

So erkennen Sie Ihren Vertragstyp

Schauen Sie in Ihren Mietvertrag (typischerweise auf Seite 2-3 oder in einem separaten Anhang). Suchen Sie nach folgenden Begriffen:

Anfangsmietzins-Vertrag gefunden?

Wenn Sie keine Index- oder Staffelklausel finden, kehren Sie zur Berechnung zurück:

← Zur Referenzzins-Berechnung

Index- oder Staffelvertrag (oder unsicher)?

Reklamiere unterstützt diese Vertragstypen aktuell noch nicht. Bei Index- und Staffelmietverträgen lohnt sich eine direkte Beratung:

Reklamiere arbeitet daran, Index- und Staffelmietverträge in einer späteren Version zu unterstützen.